AGB

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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung an Shuiro GmbH als in vollem Umfang anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von Shuiro GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die Liefer- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Die Preisangebote werden in Euro ohne Mehrwertsteuer angegeben. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber.

An Entwürfen, Layouts, Reinzeichnungen sowie Programmierungsarbeiten und Softwareentwicklungen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Shuiro GmbH zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird (käuflicher Erwerb). Shuiro GmbH haftet nicht für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Zur Abwicklung eines Auftrages erforderliche Retuschen, Entwürfe, Skizzen und Muster werden berechnet, auch wenn ein spezieller Auftrag dazu nicht erteilt ist.
Während der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber veranlasste Änderungen / Korrekturen werden gesondert berechnet.
Vom Auftraggeber beschafftes Material gleichviel welcher Art, ist Shuiro GmbH frei Haus zu liefern. Für Mängel, die einem Material anhaften, das vom Auftraggeber zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wird, haftet Shuiro GmbH nicht und ist soweit auch nicht zur besonderen Prüfung verpflichtet.
Ausfallzeiten oder Mehraufwendungen durch Mängel am gelieferten Material sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Bei Verarbeitung oder bei Vermischung mit anderen, nicht Shuiro GmbH gehörenden Erzeugnissen durch den Auftraggeber oder Shuiro GmbH`s zu einer einheitlichen neuen Sache steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Shuiro GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulüssig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Shuiro GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDS/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Shuiro GmbH hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Shuiro GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens betrügt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung.

Alle uns überlassenen Materialien und Arbeitsunterlagen werden mit grösster Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und / oder auf das Verschulden Shuiro GmbH`s zurückzuführen sein, haftet Shuiro GmbH nur in Höhe des Wertes des Rohmateriales. Erstellungskosten bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Für fernmündlich aufgegebene Aufträge übernehmen wir keine Haftung.
Der Leistungserbringer betreibt die Internet-Services unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich vertretbarer Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, das für die Verfügbarkeit externer Internet-Services Leitungen bzw. Hardware (z. B. Proxyserver, Firewall, Virenschutz usw.) bzw. Software die nicht im Einflußbereich des Leistungserbringers liegen, keine Garantie oder Gewährleistung bezüglich der Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit übernommen werden kann. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden ist ausgeschlossen.

Bei berechtigten Reklamationen wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet.
Schadensersatz oder Rücktritt bleiben ausgeschlossen. Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung des Werks schriftlich bei Shuiro GmbH geltend zu machen. . Danach gilt
das Werk als mangelfrei angenommen.

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Für Überschreitung der Lieferzeit ist Shuiro GmbH nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die Shuiro GmbH nicht zu vertreten hat, verursacht wird.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt aufgrund von Ereignissen, die Shuiro GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn Sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von Shuiro GmbH oder deren Unterlieferanten bzw. bei den von Shuiro GmbH autorisierten Betreibern von Internet-Service-Rechnern eintreten, hat Shuiro GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen Shuiro GmbH, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt Shuiro GmbH keine Verbindlichkeiten für billigsten oder schnellsten Versand.

Die Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum. Alle Rechnungen (ausser Abschlagszahlungen) sind zahlbar nach 10 Tagen rein netto. Zahlungsverzögerungen werden nach der 2. Mahnung an unseren Rechtsanwalt weitergeleitet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugs-, bzw. Zinsen in Höhe der von uns selbst zu entrichtenden Bankzinsen zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht Shuiro GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Zahlungen, zu verlangen. Desgleichen hat Shuiro GmbH das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
Bei Aufträgen, die durch Verzögerungen durch den Kunden länger als 4 Wochen in unserem Haus verbleiben, wird, soweit nicht anders vereinbart, eine Abschlagszahlung von 50% der Gesamtkosten sofort fällig.
Gegen unsere fälligen Zahlungsanspräche kann der Auftraggeber nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Auftraggeber steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu. Die Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig. Bei neuen Verbindungen ist 50% Vorauszahlung üblich, Restzahlung bei Fertigstellung.
Soll die Rechnungsstellung an einen Dritten erfolgen, so haftet der Auftraggeber, neben dem Rechnungsempfänger, als Gesamtschuldner für die Rechnungsbezahlung.
Andere Zahlungsbedingungen müssen vor Auftragsvergabe abgesprochen und schriftlich fixiert werden. Während der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber veranlasste Änderungen / Korrekturen werden gesondert berechnet.
Für monatliche Fixkosten gilt: Der Auftraggeber verpflichtet sich grundsätzlich, die Domain- und Serverkosten durch unser Lastschriftverfahren zu regulieren.
Die Zahlungen sind entsprechend des Abrechnungszeitraumes im voraus fällig.
Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist Shuiro GmbH berechtigt, die Leistungen bis zum Eingang der Zahlung zu sperren.
Falls Zusatzprogramme oder Tools zur Erstellung der Internetseiten bestellt werden müssen, werden diese im voraus durch Shuiro GmbH an den Auftraggeber berechnet und sind sofort fällig.
Eine Auftragsstornierung wird mit 15% des Rechnungswertes berechnet, mindestens jedoch mit Euro 300,-. Ein Auftrag in diesem Sinne gilt als erteilt, wenn ein ausreichend spezifiziertes Angebot von Shuiro GmbH vorliegt und dieses Angebot schriftlich vom Kunden angenommen wurde.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Bei der Benutzung der Internet-Services verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einhaltung der jeweils anwendbaren RFCs (Requests for Comments). Abweichungen bzw. fehlerhaft konfigurierte Systeme, wie Mail- oder Webserver, die den Betrieb des Leistungserbringers beeinträchtigen können, berechtigen zur Abschaltung dieser Systeme durch den Leistungserbringer. Ein Ersatz für die entgangene Verfügbarkeit besteht in diesem Fall nicht. Zusätzliche Aufwendungen für die Fehlersuche und Behebung werden auf Basis des Stundensatzes für Systemanalyse verrechnet.
Für die Kommunikation des Kunden und Shuiro GmbH ist soweit wie möglich E-Mail zu verwenden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag nicht automatisch mit Kündigung des Vertrages mit Shuiro GmbH beendet wird, sondern dieser vielmehr erst bei der Registrierungsstelle gekündigt werden muß und daher oftmals Verzögerungen möglich sind.
Shuiro GmbH ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Shuiro GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Soweit die zu erbringende Leistung von Shuiro GmbH auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird Shuiro GmbH gegenüber dem DENIC, dem InterNic oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschliesslich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. Shuiro GmbH hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für dem Auftraggeber beantragten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für unterhalb der Domain von Shuiro GmbH vergebene Subdomains.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und sein Passwort geheim zu halten. Vergessene Passworte werden von Shuiro GmbH auf Verlangen durch neue ersetzt, jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zugangs durch Dritte, muss Shuiro GmbH sofort gemeldet werden.

Für beide Vertragspartner ist der Gerichtsstand Fürth.
Für die Rechtsverhältnisse zwischen Shuiro GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der BRD.